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Personen zwischen 16 und 18 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung !

Diese kann hier heruntergeladen und ausgedruckt werden:

Einverständniserklärung.pdf    

 
Diese ist zusammen mit einem aussagekräftigen Lichtbilddokument an der Kasse vorzulegen.

Die Fetenscheune kann man an allen Öffnungstagen ab 16 Jahren mit Begleitperson besuchen.

Auf die an der Kasse gesondert ausgegebene Getränkekarte (16/17 Jahre Stempel) darf kein "harter" Alkohol ausgegeben bzw. abgestrichen werden!

Die Eltern haben die  Möglichkeit eine/n Erziehungsbeauftragte/n zu benennen.

In Begleitung dieser/dieses Erziehungsbeauftragten können Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren auch an diversen Veranstaltungen teilnehmen.

Dies gilt auch für den Besuch von Discotheken.

Zu bedenken gilt:

Sie/Er muss reif genug und in der Lage sein, Ihrem Kind in der Situation verantwortungsvoll die notwendige Unterstützung bieten zu können.

Die/Der Erziehungsbeauftragte darf während des Discothekenbesuchs nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen stehen.

Jugendliche unter 18 Jahre dürfen in der Öffentlichkeit keinen Alkohol konsumieren.

Sie tragen weiterhin die volle Verantwortung für Ihr Kind, auch hinsichtlich der Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Regelungen, wenn Sie eine/n  Erziehungsbeauftragte/n benennen.